AGB - Hotel Berliner Bär

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hotelbestimmungen

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der FH & L Petersen Hotel GmbH c/o Hotel Berliner Bär zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel bzw. die FH & L Petersen Hotel GmbH (im weiteren einheitlich „Hotel“ genannt) zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate und erhöht sich der allgemein vom Hotel berechnete Preis für derartige Leistungen, kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anpassen. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % berechtigt den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen hinsichtlich der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer oder der vom Hotel zu erbringenden Leistungen wünscht und das Hotel diesen Änderungen zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, bzw. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  8. Gibt der Kunde im Rahmen der Buchung seine Kreditkartendaten zur Garantie an, ist das Hotel berechtigt, die Karte mit dem vereinbarten Betrag zu belasten. Dies gilt insbesondere bei Messezeiten, Sondertarifen oder nicht stornierbaren Raten. Die Belastung erfolgt nur im Rahmen der vereinbarten Buchungsbedingungen.

 

  1. Rücktritt des Kunden (z.B. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Beherbergungsvertrag gilt mündlich wie schriftlich als rechtskräftig geschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
  3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht im Fall gemäß oben IV Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.
  4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
  5. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  6. Erscheint der Gast am Tag der Anreise nicht (NoShow), so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten.

 

  1. Rücktritt des Hotels
  2. Sofern dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingeräumt wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  3. Wird eine vereinbarte oder gemäß Abschnitt III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, z. B. zur Person des Kunden oder zum Buchungszweck;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Abschnitt I Ziffer 2 (z. B. unerlaubte Untervermietung) vorliegt. 
  1. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe, Frühstück, Parkplätze
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
  4. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr (bei Gruppenbuchungen ab fünf Zimmern bis 11:00 Uhr) vollständig geräumt an das Hotel zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann das Hotel bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis), ab 14:00 Uhr 100 % berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Nutzung wird hierdurch nicht begründet.
  5. In allen Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen ist das Rauchen untersagt. Dies gilt auch für das Rauchen aus geöffneten Fenstern. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 250,00 EUR berechnen. Sollte ein Feuerwehreinsatz aufgrund eines ausgelösten Rauchmelders erforderlich sein, trägt der Kunde die tatsächlich entstandenen Kosten.
  6. Das Mitnehmen von Speisen vom Frühstücksbuffet ist nicht gestattet. Bei Verstoß kann das Hotel eine zusätzliche Frühstücksgebühr in Höhe des aktuellen Listenpreises in Rechnung stellen.
  7. Ein Kind bis einschließlich 8 Jahren übernachtet im Bett der Eltern kostenfrei, sofern keine zusätzliche Aufbettung erforderlich ist. Ein Babybett kann auf Wunsch gegen Aufpreis gemäß gültiger Preisliste bereitgestellt werden.
  8. Mit Übergabe des Zimmerschlüssels übernimmt der Kunde die Verantwortung für diesen. Bei Verlust eines Schlüssels mit Schließanlagenfunktion kann das Hotel eine pauschale Entschädigung in Höhe von 85,00 EUR (inkl. Aufwand) verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Verbot der Entsorgung von feuchtem Toilettenpapier in der Toilette – Bitte entsorgen Sie feuchtes Toilettenpapier im dafür vorgesehenen Müllbehälter. 
    Aus Rücksichtnahme auf die Funktionsfähigkeit unserer Abwassersysteme und zur Vermeidung von Verstopfungen bitten wir Sie, feuchtes Toilettenpapier nicht in die Toilette zu werfen. Feuchtes Toilettenpapier kann nicht ordnungsgemäß durch das Abwassersystem abtransportiert werden und führt häufig zu Blockierungen, die kostspielige Reparaturen nach sich ziehen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung und der dadurch verursachten Schäden, trägt der Kunde die vollen Kosten für etwaige Reparaturen und die Beseitigung von Verstopfungen. 
  10. Das Hotel stellt seinen Gästen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Diese sind unbewacht. Eine Bewachung oder besondere Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder darin befindlicher Gegenstände erfolgt nicht. Die Nutzung der Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr.

    Das Hotel haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für Diebstahl oder Beschädigungen durch Dritte – ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach § 701 ff. BGB bleibt hiervon unberührt.

 

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung dort abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungsannahme sowie deren Aufbewahrung erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung des Hotels ist insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

VIII. Fundsache

  1. Vom Kunden zurückgelassene Gegenstände (Fundsachen) werden vom Hotel auf Anfrage des Kunden an die von ihm angegebene Adresse versendet. Der Versand erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Das hierfür anfallende Porto ist vorab zu zahlen und dem Hotel beispielsweise in Form eines frankierten Rücksendeetiketts zur Verfügung zu stellen.

  2. Sperrige oder besonders schwere Gegenstände (z. B. Koffer, größere Technik, Sportgeräte), die nicht in handelsüblichen Kartons versendet werden können, werden nicht vom Hotel verpackt oder verschickt. In diesen Fällen hat der Kunde eigenständig einen geeigneten Versanddienstleister zu beauftragen. Die Kosten und Organisation trägt der Kunde.
  3. Fundsachen werden vom Hotel für einen Zeitraum von sechs Monatenaufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist gilt:

 

  • Hat sich der Eigentümer nicht gemeldet, wird die Sache entweder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt, entsorgt oder – bei geringwertigen Gegenständen – durch das Hotel selbst verwertet.
  • Ein Eigentumserwerb des Finders (§ 973 BGB) kommt nur in Betracht, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind und das Hotel die Sache nicht als Aufbewahrer im Sinne von § 690 BGB behandelt.

 

  1. Schlussbestimmungen
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  4. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

  1. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
  4. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  1. Haftung des Veranstalters für Schäden
  2. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  3. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

III. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – Berlin
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand 2025

Anschrift

FH & L Petersen Hotel GmbH c/o Hotel Berliner Bär
Ringbahnstraße 6-8
12099 Berlin